Sascha König
Rechtsanwalt · Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Lic. rer. publ.
CURRICULUM VITAE
2022
Erfolgreiche Absolvierung der Weiterbildung zum Fachberater für Internationales Steuerrecht
2022
Erfolgreiche Absolvierung der Weiterbildung zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)
seit 2020
Geschäftsführender Partner bei König Gauweiler Sauter Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
2019
Ernennung zum Fachanwalt für Steuerrecht
2017
Ernennung zum Zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
2017
Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht
2011
Zweites Juristisches Staatsexamen und
Zulassung zur Anwaltschaft
seit 2010
Vorsitzender des Bundesausschusses für Steuern des DEHOGA Bundesverbandes
2006 - 2009
Studium der Rechtswissenschaften und
Erstes Juristisches Staatsexamen
2006 - 2013
Chefredakteur des Steuerberater-Magazins im NWB-Verlag
2000 - 2005
Journalistisches Studium mit Abschluss als Lic. rer. publ.
seit 2004
Selbstständiger Steuerberater und Geschäftsführer von mehreren Steuerberatungsgesellschaften
2004
Prüfung und Bestellung zum Steuerberater
SCHWERPUNKTE
Beistand gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren
Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Verteidigung in Steuerstrafsachen
Selbstanzeigeberatung
Verteidigung gegen den Vorwurf der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
Verteidigung gegen den Vorwurf der illegalen Arbeitnehmerüberlassung
Erstellung von Rechtsgutachten zu steuerlichen Fragestellungen
Aus- und Weiterbildung von Steuerberatern und Steuerjuristen
Beratung bei Unternehmensnachfolge sowie bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
Beratung bei Immobilientransaktionen
Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten
RECHTSGEBIETE
Ertragsteuern
(Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuer)
Verfahrensrecht
(Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung)
§ 266a StGB, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Strafrecht
(Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)